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Bahnstreik: Gericht weist auch Berufung zurück

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:11s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Bahnstreik: Gericht weist auch Berufung zurück

Frankfurt/Main, 03.09.21: Bahnkunden müssen sich auch in den nächsten Tagen auf Behinderungen durch den Lokführerstreik einrichten.

Die Deutsche Bahn scheiterte am Freitag auch im zweiten Anlauf, den Arbeitskampf mit juristischen Mitteln zu unterbinden.

Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte in zweiter Instanz eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.

Schon am Vortag hatte das Arbeitsgericht befunden, dass die Streikziele der Gewerkschaft rechtmäßig sind.

Vorerst geht der Streik weiter: Im Regional- und S-Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unterwegs.

Stärkere Einschränkungen könne es in den östlichen Bundesländern und einigen Metropolregionen geben.

Für das Wochenende rechnet die Bahn mit einer leichten Ausweitung des Fahrplanangebots im Fernverkehr von 25 auf 30 Prozent.

Fest steht: Reisende müssen laut Bahn in den kommenden Tagen mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen.

Seit Donnerstagmorgen wird der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt.

Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden.



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